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Mietbedingungen der Hispania Motorcycletours SL


Diese Mietbedingungen sind Bestandteil des Motorradnutzungsvertrages zwischen Hispania Motorcycletours SL (Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende schriftliche Vereinbarungen.

1. Miete


1.1) Mieter und damit verantwortlich für das Motorrad ist jene Person, die als Mieter im Mietvertrag aufgeführt wird und diesen unterzeichnet hat, unabhängig davon, wer das Motorrad gebucht hat und/oder die Mietgebühren bezahlt hat.

1.2) Gegenstand des Vertrages mit dem Vermieter ist ausschließlich die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads und andere Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Motorradmiete (GPS, Motorradausstattung, usw.) bei dem Vermieter gebucht werden.

1.3) Der Miettarif beinhaltet eine kostenfreie Kilometerleistung des Motorrades von 300 km pro Miettag (falls nicht anders vereinbart), sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 3.000,- . Die Kraftstoffkosten sind nicht im Mietpreis mit eingeschlossen. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,35 Euro/km berechnet.

1.4) Für die Berechnung der gefahrenen Kilometer ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung ist sofort der Vermieter zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Vermieter berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 500 Km zu berechnen.

1.5) Die kürzeste mögliche Mietdauer ist 3 Tage. Die Abholung und Rückgabe der Mietfahrzeuge kann nach vorheriger Absprache auch am Wochenende erfolgen.

1.6) Kunden, die beabsichtigen, ein von Hispania Tours bereitgestelltes Motorrad zu fahren, müssen mindestens 25 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen. Kunden müssen außerdem nachweisen, dass sie über mindestens 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit einem Motorrad ähnlicher oder größerer Größe als das von Hispania Tours zur Verfügung gestellte Motorrad besitzen.

2. Pflichten und Haftung des Vermieters


2.1) Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. 

2.2) Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. 

2.3) Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von € 150,- beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind dem Vermieter im Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten € 150,-, ist vor Auftragsvergabe die Einwilligung des Vermieters einzuholen. 

2.4) Wird das Motorrad während der Mietdauer durch einen technischen Defekt fahrunfähig, so wird der Vermieter ein gleichwertiges bzw. vergleichbares Motorrad bereitstellen. Ist dies nicht möglich, wird der Vermieter an den Mieter den Mietpreis für die noch nicht konsumierten Miettage rückerstatten. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

2.5) Der Vermieter versucht dem Mieter das gebuchte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer nichtvorhersehbaren Situation, wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder ähnlichem, dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, ein vergleichbares Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, so wird der Vermieter dem Mieter die Differenz des Mietpreises zum gebuchten Fahrzeugmodell erstatten. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

2.6) Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug werden auf das zweifache des Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

2.7) Hispania Tours bietet Kunden gerne Hilfe an, wenn sie einen Paketdienst oder Postservice für persönliche Koffer oder Pakete zwischen unseren Verleihstationen benötigen. Diese Paketdienstleistung wird von einer unabhängigen Firma ausgeführt, die nicht zu Hispania Tours gehört. Der Vermieter vermittelt lediglich zwischen dem Kunden und dem Paketdienst. Somit übernimmt Hispania Tours keinerlei Verantwortung für verspätete Lieferungen. Bei Verlust, Schaden oder Verzögerungen, die während der Versendung des Materials passieren, muss der Kunde seine Reklamation selbst an den Paket-Dienstleister stellen und Hispania Tours aus jeglicher Haftung entlassen.

3. Pflichten des Mieters


3.1) Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

3.2) Öl, Wasserstand, Reifendruck, Reifenprofil sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. 

3.3) Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen. Dem Vermieter steht es frei, eine Bearbeitungsgebühr von €  30,- pro Strafe zu verrechnen. 

3.4) Dem Mieter ist insbesondere untersagt: 

a) das Motorrad anderen, als auf dem Mietvertrag benannten berechtigten Fahrern, zu überlassen; 

b) das Motorrad einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist; 

c) das Motorrad zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist; 

d) das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen; 

e) das Motorrad zu gewerblichen Zwecken zu benutzen; 

f) die Teilnahme an Motorradveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörenden Übungsfahrten; 

g) das Motorrad abseits befestigter Straßen oder am Strand zu benutzen; 

h) das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst in einer Weise über das Motorrad oder seine Teile, Ausstattung, Zubehör und Dokumente zu verfügen, die dem Vermieter in seinem Recht als Eigentümer oder irgend einem anderen Recht, das der Vermieter am Motorrad besitzt, schaden können; 

i) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) das Motorrad auf öffentlichen Straßen abzustellen. Jedenfalls ist das Motorrad bei Abstellen mit dem Lenkradschloss und dem beigegebenen Bremsscheibenschloss zu versperren; 

j) das Mietfahrzeug für Fahrten in außereuropäische Länder wie Marokko zu benutzen ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters;

k) der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen;

l) der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. Dem Vermieter steht es frei, in diesem Falle eine entsprechende Reinigungsgebühr zu verrechnen.

4. Haftung des Mieters für Schäden


4.1) Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Verlust (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. Für auftretende Reifenschäden (Reifenpannen) während der Mietzeit ist ausschliesslich der Mieter verantwortlich. Der Austausch des beschädigten Reifens ist auf Kosten des Mieters durchzuführen, auch wenn der Schaden erst bei der Rückgabe des Motorrades festgestellt wird. 

4.2) Der Mieter haftet bei Schäden, die bei Fahrten abseits befestigter Straßen (off-road) entstehen in voller Höhe. Für durch unsachgemäßen Gebrauch entstandene Schäden haftet er ebenfalls in voller Höhe. Auch bei offensichtlich festzustellendem, unverhältnismäßig hohem Verschleiß (Reifen / Kupplung) aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „Burn-outs“) ist der Mieter schadenersatzpflichtig in voller Höhe des verursachten Schadens. Bei derartig verursachten Schäden wird die Schadenshöhe nicht durch die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung limitiert.

4.3) Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Berechnungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und bemerkbare Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. 

Muss das Motorrad auf Grund eines vom Mieter zu verantwortenden Schadens vom Vermieter an den im Mietvertrag angegebenen Ort rückgeführt werden, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die Kosten in Höhe von € 2,00 pro gefahrenem Kilometer der Rückführungsstrecke zu berechnen.

4.4) Der Mieter haftet darüber hinaus für Beschädigungen und Verlust von ausgeliehenem Zubehör (GPS, Helme, Motorradbekleidung) in voller Höhe des verursachten Schadens.

4.5) Wird das Motorrad durch einen vom Mieter verursachten Schaden bzw. durch eine vom Mieter verursachte Handlung fahrunfähig bzw. nicht verwendbar, so besteht für den Mieter kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad für die restliche Mietdauer. Des weiteren besteht in diesem Falle auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreises.

4.6) Hispania Tours ist nicht verpflichtet, ein vom Mieter beschädigtes oder bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Motorrad zu ersetzen.

5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden


5.1) Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und / oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. 

5.2) Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. 

5.3) Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

6. Zahlung und Rücktritt


6.1) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Vermieters. Diese ist wie folgt zu begleichen: 

Durch eine Anzahlung von 20% des Mietpreises sofort nach Zustellung der Bestätigung und durch Bezahlung des Mietbetrages spätestens 40 Tage vor dem Mietbeginn. 

6.2) Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich dabei ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter, kann der Vermieter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen, die sich wie folgt vom Mietpreis errechnen: 

  • vom Anzahlungszeitpunkt bis 41 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
  • 40 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • 14 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises 
  • weniger als 8 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises 

Erscheint der Mieter nicht oder zu spät zum Mietantritt, wird der Preis nicht rückerstattet. Darüber hinaus bleibt es dem Mieter überlassen, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6.3) Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.

6.4) Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.

6.5) Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, privater Haftpflicht und Rechtsschutz.

6.6) Bei höherer Gewalt: Für den Fall, dass, ein Motorrad nicht ausgeliehen werden kann oder nach dem Start unterbrochen wird und dies aus Gründen höherer Gewalt passiert, die außerhalb der Kontrolle von HISPANIA TOURS und des Kunden liegen, wie dies bei einer Naturkatastrophe, längeren Streiks, Weltgesundheitswarnungen, Krieg oder Politik der Fall sein könnte, geht HISPANIA TOURS wie folgt vor:

– Wenn die Vermietung noch nicht begonnen hat, behält sich HISPANIA TOURS das Recht vor, das gesamte vom Kunden für die Vermietung zum Zeitpunkt der Stornierung gezahlte Geld zurückzuhalten und diesen Betrag als Gutschrift mit einer zukünftigen Vermietung zu verrechnen.

– Wenn die Vermietung bereits begonnen hat und unterbrochen werden muss, behält sich HISPANIA TOURS das Recht vor, das gesamte vom Kunden für die Vermietung gezahlte Geld einzubehalten und das anteilige nicht verwendete Geld als Gutschrift für eine zukünftige Vermietung zu verwenden.

7. Versicherungsschutz


7.1) Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio. Euro für Drittschäden.

7.2) Die Mietmotorräder des Vermieters sind gegen Schäden, Diebstahl und Feuer versichert. 

7.3) Vom Mieter ist bei Übernahme des Motorrades per Kreditkarte eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung (€ 3.000,-) zu hinterlegen. Diese Kaution wird vollständig zurückerstattet, sobald das Motorrad unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. Die bei der Miete verursachten Schäden am Motorrad werden bewertet und bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von der Kaution abgezogen. Die Höhe der Kaution / Selbstbeteiligung kann durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gemindert werden. 

7.4) Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden über den Betrag der Selbstbeteiligung hinaus haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe: 

a) die Vertragspflichten gem. Ziff. 3 nicht beachtet , 

b) bei schuldhaften Unfällen sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, 

c) Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, 

d) abseits befestigter Straßen (off-road) fährt,
e) das Motorrad unsachgemäß gebraucht,

f) die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

8. Motorradübergabe / Motorradrückgabe


8.1) Das Motorrad wird voll getankt, sauber, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel übergeben. 

8.2) Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Kfz-Papieren, Werkzeug und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust der Fahrzeugpapiere sind dies mit je € 50,- vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeugreinigungkosten zu zahlen. 

8.3) Der Mieter hat das Motorrad vollgetankt zurückzugeben, ist das nicht der Fall, wird neben den Benzinkosten eine Aufwandspauschale von € 20,- verrechnet.

8.4) Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.

8.5) Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

9. Schlussbestimmungen


Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

10. Gerichtsstand


Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Malaga (Spanien) vereinbart.

11. Vermieter


Hispania Motorcycletours SL, Carril de Guetara 54, P.I. Villarosa E-29004 Malaga, Spanien
Steuernummer: ESB18716464